Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2024
Sonstiges
03.01.2024
Sonstiges
23.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
31.08.2018
Sonstiges
02.07.2018
Eröffnungen
04.05.2018
Sicherungsmaßnahmen
12.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
18.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.04.2013 bis zum 31.12.2013
29.04.2013
Neueintragungen